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[ Vor-Ort-Beratung nach den BAFA-Richtlinien ] |
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Als zugelassener Energieberater sind wir zur Erstellung einer Vor-Ort-Beratung nach den Richtlinien der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berechtigt.

Diese Beratung wird vom Staat bezuschusst und gilt als anerkannter Nachweis im Sinne von Maßnahmenpaket 4 des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms!
Besitzen Sie ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die vom Staat bezuschusste Vor-Ort-Beratung, in Anspruch zu nehmen!
Wer wird gefördert? Alle Gebäude - und Grundstückseigentümer, sofern die Beratung das gesamte Gebäude umfasst (Ausnahmeregelungen siehe BAFA-Richtlinie).
Was wird gefördert? Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die in einem Bericht und Beratungsgespräche enthält.
Was steht im Beratungsbericht? Nach der Analyse des Ist-Zustands wird ein schriftlicher Bericht angefertigt mit folgenden beispielhaften Eckpunkten: - Energetischer Ist-Zustand des Gebäudes und Heizungs- und Warmwasseranlage - Energetische Schwachstellen - Vorschläge zu Energie-Einsparmaßnahmen - Einsatz erneuerbarer Energien - Vergleich Energiebedarf im Ist-Zustand mit den vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen - Wirtschaftlichkeitsberechnung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Wie hoch ist der Zuschuss? Dies richtet sich je nach Objekttyp bzw. Wohneinheiten. Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt 300,- Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 360,- Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Darüber hinaus werden für die Integration der Ergebnisse in einem Vor-Ort-Beratungsbericht folgende Boni gewährt: - für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung: 50,- EUR - thermografische Untersuchungen 25,- EUR pro Thermogramm, max. 100,- EUR - Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) in Höhe von 100,- EUR
Wer beantragt den Zuschuss? Die Anträge werden von uns beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), vor Beginn der Beratung, gestellt. Antragsteller ist der Berater, der auch Zuwendungsempfänger ist. Der Beratungsempfänger erhält eine um den Zuschussbetrag verminderte Rechnung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an. Fon +49 40 851755-0.
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