|
[ Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator ] |
|
gemäß EG-Richtlinie 92/57/EWG bzw. Baustellenverordnung (BaustellV)
Der Bauherr ist verpflichtet auf folgenden Baustellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einzusetzen oder diese Arbeit selbst zu leisten:
auf Baustellen,
- die mehr als 30 Arbeitstage dauern - auf denen mehr als 20 Arbeiter gleichzeitig tätig sind - die mehr als 500 Personentage überschreiten
Die Aufgabe des SiGeKo's besteht in der Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange aller am Bau Beteiligten unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetzes
Planungsphase
- Analyse der Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte - Dokumentation der Ergebnisse der Analyse - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen - Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Ausführungsphase
- Erstellung der Unterlagen mit Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den SiGe-Plan - Mitwirken bei der Abstimmung und Organisation der Baustelleneinrichtung - Stichprobenartige Überprüfung auf die Einhaltung der Pflichten der Baustellenverordnung und der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen - Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen - Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes bei erheblichen Änderungen
|