
| [ Qualitätssicherung für Neubauten und den Bestand ] |
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Für die Sanierungen an bestehenden Mietswohngebäuden und Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Modernisierungsprogramm der WK-Hamburg ist eine Qualitätssicherung erforderlich.
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Für die Sanierungen an bestehenden Mietswohngebäuden und Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Modernisierungsprogramm der WK-Hamburg ist eine Qualitätssicherung erforderlich.
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