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03.05.2010 Neue KfW-Programme ab 1.7.2010 Die KfW-Bank hat das Effizienzhaus 85 und 130 zum 1.7.2010 eingestellt. Neu aufgenommen wurde die Förderung für das Effizienzhaus 40 und 55 im Programm "Energieeffizient Bauen" und das KfW-Effizienzhaus 70 oder 55 im Programm "Energieeffizient Saniern" Für alle Programme wird ein Tilgungszuschuß von 10% angeboten. KfW-Effizienzhaus 40KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. KfW-Effizienzhaus 55 / PassivhausKfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen. KfW-Effizienzhaus 70KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
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