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Der Energiepass gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes. Mithilfe der farbigen "Klassifizierung", ähnlich wie bei Elektrogeräten, ermöglicht er Verbrauchen eine Einordnung des Gebäudes. Damit bietet er Mietern und Käufern von Wohnungen und Gebäuden eine schnelle Entscheidungshilfe.
Er bietet den Eigentümern und Vermietern, die in energetische Maßnahmen investiert haben, die Möglichkeit mit der Energieeffizienz ihrer Anlage zu werben und die Attraktivität/Wertbeständigkeit des Gebäudes darzustellen.
Auswirkung des Energiepasses für Eigentümer:
Ab 2006 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen.
Rechtliche Grundlage:
Gemäß Europäischer Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden wird in Deutschland ab 2006 der Energiepass für sämtliche Gebäude eingeführt. Damit sollen Energie- und CO2-Einsparungen erreicht werden.
Gültigkeit des Energiepasses:
Die EU-Richtlinie gibt für den Energiepass eine Geltungsdauer von maximal 10 Jahren vor. Dies wird in der EnEV 2009 geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an. Fon +49 40 851755-0.
Muster-Energiepass: Einen Muster-Energiepass können Sie hier herunterladen! Download (PDF: 183 KB)
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